Passgenaue Hilfsmittel.
Damit für Sie alltägliches alltäglich bleibt.

Erstattungspflichtige Leistungen der Krankenkassen, auch im Bereich der Hilfsmittel, sind im SGB V vom Gesetzgeber geregelt worden.

In erster Linie sorgen Hilfsmittel dafür, vorhandene körperliche Einschränkungen auszugleichen sowie Risiken bei der Bewältigung Ihres Lebens (z. B. bei rheumatologischen Erkrankungen) einzuschränken.

Wir beraten sie kompetent und entwickeln bei Bedarf individuelle Hilfsmittel nach den gültigen Qualitätskriterien (therapeutische Wirksamkeit) des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen.

Wir informieren Sie gern in einem persönlichen Gespräch.